Wärmebehandlung
ist gemäß DIN EN ein Verfahren oder eine Verbindung mehrerer Verfahren zur
Behandlung eines Werkstückes, wobei das Werkstück Änderungen der Temperatur oder
des Temperaturablaufes unterworfen wird, um bestimmte Werkstoffeigenschaften zu
erzielen. Dabei können umgebende Mittel Änderungen, z.B. des Kohlenstoff- oder
Stickstoffgehaltes, herbeiführen. Eine Warmumformung oder mit Erwärmung
verbundene Verfahren des Oberflächenschutzes fallen nicht unter den Begriff der
Wärmebehandlung.
Unter der Wärmebehandlung sind Verfahren zur Behandlung von
Werkstoffen durch thermische, chemisch-thermische oder mechanisch-thermische
Einwirkung zu verstehen mit dem Ziel, optimale Gebrauchseigenschaften zu
erreichen.
In der Wärmebehandlung
unterscheidet man grundsätzlich zwischen Verfahren, die eine durchgreifende
Gefügeumwandlung bewirken und Verfahren,
die lediglich eine Umwandlung an der Oberfläche eines Werkstückes verursachen.
Zu den erstgenannten Verfahren gehören beispielsweise das
Glühen
und das
Härten, d. h. die thermischen
Verfahren. Wärmebehandlungsverfahren, die eine Umwandlung an der Oberfläche zum
Ziel haben, zählen zu den Diffusions- und Beschichtungsverfahren bzw. zu den
thermochemischen Verfahren (z. B. Aufkohlen,
Einsatzhärten,
Nitrieren, Borieren).