Mit dem Begriff Recycling
(vom Englischen recycling –
ausgesprochen [
ɹɪˈsaɪklɪŋ] – für
„Wiederverwertung“ oder „Wiederaufbereitung“) oder Rezyklierung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem aus gebrauchten,
defekten, unmodernen oder anderweitig nicht mehr benötigten Produkten (meist
Abfall)
ein
Sekundärrohstoff wird. Der Begriff ist in
Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Recycling „[ist] jedes
Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien
oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke
aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein,
aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die
für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“. Die
ähnlichste, momentan im deutschen Gesetz zu findende Definition zum Recycling
ist die zu „stofflicher Verwertung“ im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Unter Energie-Recycling ist demnach die wirtschaftliche
Verwertung von erzeugter und dann eingesetzter Energie zu verstehen. Ein
Beispiel hierfür ist die bei der Produktion erzeugte Energie „Wärme“, die zur
Beheizung der Büroräume genutzt wird.