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Energie-Recycling

Mit dem Begriff Recycling (vom Englischen recycling – ausgesprochen [ɹɪˈsaɪklɪŋ] – für „Wiederverwertung“ oder „Wiederaufbereitung“) oder Rezyklierung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem aus gebrauchten, defekten, unmodernen oder anderweitig nicht mehr benötigten Produkten (meist Abfall) ein Sekundärrohstoff wird. Der Begriff ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Recycling „[ist] jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“. Die ähnlichste, momentan im deutschen Gesetz zu findende Definition zum Recycling ist die zu „stofflicher Verwertung“ im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Unter Energie-Recycling ist demnach die wirtschaftliche Verwertung von erzeugter und dann eingesetzter Energie zu verstehen. Ein Beispiel hierfür ist die bei der Produktion erzeugte Energie „Wärme“, die zur Beheizung der Büroräume genutzt wird.

Quellen: gwk und Wikipedia
 
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